Elektronisches Siegel

 In najnowsze, elektronisches Siegel

Ein elektronisches Siegel ist ein Vertrauensdienst in Form eines qualifizierten elektronischen Siegelzertifikats.

Es ermöglicht die Erstellung von amtlichen Unternehmens- und amtlichen Dokumenten in elektronischer Form mit voller Rechtskraft und Beweiskraft im Lichte der gesetzlichen Bestimmungen.

Das CERTUM-Siegel wird verwendet, um Dokumente, Daten und elektronische Korrespondenz der Organisation zu versiegeln. Es garantiert die Datenintegrität, identifiziert die Stelle, die den Autor des Dokuments ist, und fügt ein Element der Nicht-Zurückweisung im Lichte der gesetzlichen Bestimmungen hinzu. Elektronisch versiegelte Dokumente sind viel sicherer als Papierdokumente, da jede Änderung sofort erkannt wird.

Der Unterschied zwischen einem qualifizierten Zertifikat und einem elektronischen Siegel besteht darin, dass das Siegel nur die Organisationsdaten der angegebenen Einheit (Gericht, Amt, Firma) ohne personenbezogene Daten enthält.

Die Gültigkeit eines solchen unterschriebenen Dokuments wird automatisch in der ADOBE ACROBAT READER-Software überprüft.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte - ich beantworte gerne alle Ihre Fragen.

INFOLINE 58 333 1000

 

VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 23. Juli 2014

über elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste im Zusammenhang mit elektronischen Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),

In Erwägung nachstehender Gründe:

"... Elektronische Siegel

Art.35

Rechtliche Auswirkungen von elektronischen Siegeln

1. Einem elektronischen Siegel kann die Rechtswirksamkeit und Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht nur deshalb verweigert werden, weil Dichtung Es ist elektronisch oder entspricht nicht den Anforderungen für qualifizierte elektronische Siegel.

2. Qualifiziert Dichtung elektronisch genießt die Vermutung der Datenintegrität und die Authentizität der Herkunft der Daten, mit denen es qualifiziert ist Dichtung elektronisch ist verwandt.

3. Qualifiziert Dichtung elektronisch auf der Grundlage eines in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zeugnisses gilt als qualifiziert Dichtung in allen anderen Mitgliedstaaten elektronisch.

Art.36

Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Siegel

fortgeschritten Dichtung elektronisch müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

(a) es ist eindeutig mit dem Schöpfer des Siegels verbunden;
(b) es ermöglicht die Identifizierung des Erstellers des Siegels;

(c) es wird unter Verwendung von Daten zur Erstellung elektronischer Siegel erstellt, die der Ersteller des Siegels mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner Kontrolle zur Erstellung des elektronischen Siegels verwenden kann; und
(d) es ist mit den Daten, auf die es sich bezieht, so verknüpft, dass jede spätere Änderung der Daten erkennbar ist.

(4) Die Kommission kann durch Durchführungsrechtsakte Referenznummern von Normen für fortschrittliche elektronische Siegel festlegen. Wo fortgeschritten Dichtung elektronisch erfüllt diese Normen, die Vermutung der Konformität mit den Anforderungen für fortschrittliche elektronische Siegel gemäß Absatz 1 und 2 dieses Artikels und in der Kunst. 36. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren des Artikels erlassen 48 Absatz 2.Artikel 37

Elektronische Siegel im öffentlichen Dienst

1. Wenn ein Mitgliedstaat ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel benötigt, um den Dienst nutzen zu können Online Dieser Mitgliedstaat erkennt fortgeschrittene elektronische Siegel, fortgeschrittene elektronische Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat elektronischer Siegel und qualifizierter elektronischer Siegel beruhen, zumindest in den Formaten oder nach den in den in Absatz 5 genannten Durchführungsrechtsakten angegebenen Methoden an. XNUMX.

2. Wenn ein Mitgliedstaat ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats für die Nutzung des Dienstes benötigt Online Dieser Mitgliedstaat erkennt fortgeschrittene elektronische Siegel auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats und qualifizierter elektronischer Siegel mindestens in den Formaten oder nach den in den Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 5 festgelegten Methoden an, die von einer öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag angeboten werden. XNUMX.

3. Bei grenzüberschreitender Nutzung in einem Dienst Online Die Mitgliedstaaten, die von einer Einrichtung des öffentlichen Sektors angeboten werden, verlangen kein elektronisches Siegel mit einem höheren Sicherheitsniveau als qualifiziert Dichtung elektronisch.

5. Bis zum 18. September 2015 legt die Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Praktiken, Standards und Rechtsakte der Union durch Durchführungsrechtsakte Referenzformate für fortschrittliche elektronische Siegel oder Referenzmethoden fest, bei denen alternative Formate verwendet werden. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in genannten Prüfungsverfahren erlassen 48 Sek. 2.

Art.38

Qualifizierte elektronische Siegelzertifikate

1. Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel müssen den Anforderungen in Anhang III entsprechen.

2. Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel unterliegen keinen verbindlichen Anforderungen, die über die in Anhang III genannten hinausgehen.

3. Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel können optional zusätzliche spezifische Attribute enthalten. Diese Attribute dürfen die Interoperabilität und Erkennung qualifizierter elektronischer Siegel nicht beeinträchtigen.

4. Wenn ein qualifiziertes Zertifikat für ein elektronisches Siegel nach seiner erstmaligen Aktivierung widerrufen wurde, wird es ab dem Zeitpunkt seines Widerrufs ungültig und darf in keinem Fall seinen vorherigen Status wiederherstellen.

5. Die Mitgliedstaaten können unter folgenden Bedingungen nationale Vorschriften für die vorübergehende Aussetzung qualifizierter Zertifikate für elektronische Siegel festlegen:

(a) Wenn das qualifizierte Zertifikat des elektronischen Siegels vorübergehend ausgesetzt wurde, ist das Zertifikat für die Dauer der Aussetzung nicht mehr gültig.

b) die Aussetzungsfrist ist in der Zertifikatsdatenbank eindeutig angegeben, und die Stelle, die Informationen zum Status des Zertifikats bereitstellt, stellt sicher, dass der Aussetzungsstatus während der Aussetzungsfrist sichtbar ist.

Qualifizierte Geräte zur Erstellung elektronischer Siegel 6. Die Kommission kann durch Durchführungsrechtsakte Referenznummern von Normen für qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel bereitstellen. Wenn ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel diese Normen erfüllt, muss es die Einhaltung der Anforderungen in Anhang III voraussetzen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in genannten Prüfungsverfahren erlassen 48 Sek. 2.

Art.39

(1) Artikel 29 gilt entsprechend für die Anforderungen an qualifizierte Geräte zur Erstellung elektronischer Siegel.

(2) Artikel 30 gilt entsprechend für die Zertifizierung qualifizierter Geräte zur Erstellung elektronischer Siegel.

(3) Artikel 31 gilt entsprechend für die Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Siegelerstellungsgeräte.

Art.40

Validierung und Wartung von qualifizierten elektronischen Siegeln

Für die Validierung und Wartung qualifizierter elektronischer Siegel gelten die Artikel 32, 33 und 34 entsprechend.

Wenn eine Transaktion die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels durch eine juristische Person erfordert, sollte auch eine qualifizierte Signatur zulässig sein elektronisch Bevollmächtigter einer juristischen Person.

Elektronische Siegel sollten als Nachweis für die Ausstellung eines elektronischen Dokuments durch eine bestimmte Rechtsperson dienen und Gewissheit über die Herkunft und Integrität des Dokuments geben.

Um die Sicherheit qualifizierter elektronischer Zeitstempel zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder anderer gleichwertiger Methoden vorgeschrieben sein. Es ist vorhersehbar, dass durch Innovation neue Technologien entstehen können, die Zeitstempel mit einem gleichwertigen Sicherheitsniveau versehen. Wann immer eine nicht fortgeschrittene Methode angewendet wird Dichtung elektronisch oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur muss der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter im Konformitätsbewertungsbericht nachweisen, dass diese Methode ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet und die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen erfüllt.

"Einreichende Entität Dichtung"Bezeichnet die juristische Person, die einreicht Dichtung elektronische;

"Dichtung elektronisch„Bedeutet, dass Daten in elektronischer Form zu anderen Daten in elektronischer Form hinzugefügt werden oder in logischer Beziehung dazu stehen, um die Echtheit des Ursprungs und die Integrität der zugehörigen Daten zu gewährleisten;

„vorgeschoben Dichtung elektronisch"Bedeutet Dichtung elektronisch, die die Anforderungen in Kunst erfüllt. 36;

„qualified Dichtung elektronisch"Mittel fortgeschritten Dichtung elektronisch, die mit einem qualifizierten elektronischen Siegelerstellungsgerät eingereicht wurde und auf einem qualifizierten elektronischen Siegelzertifikat basiert;

"Elektronische Siegelerstellungsdaten" sind die eindeutigen Daten eines Antragstellers Dichtung verwendet, um ein elektronisches Siegel zu erstellen; ... "

Quelle http://eur-lex.europa.eu/homepage.html

Neueste Beiträge