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FAQ Wissensdatenbank. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zur Eventdatenbank. Für detaillierte Informationen klicken Sie auf das gewünschte Thema.

Zertifikat des elektronischen Siegels

"Elektronisches Siegelzertifikat" ist ein elektronisches Zertifikat, das Validierungsdaten kombiniert
ein elektronisches Siegel mit einer juristischen Person und eine Bestätigung des Namens dieser Person;

Zertifikat der elektronischen Signatur

"E-Signatur-Zertifikat" bezeichnet eine elektronische Bescheinigung, die Daten zuordnet, die für
Validierung der elektronischen Signatur gegenüber einer natürlichen Person und Bestätigung mindestens des Namens oder des Spitznamens dieser Person
Menschen;

Was ist ein Trust Service Provider (TSP)?
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) ist ein Vertrauensdiensteanbieter (TSP) definiert als „eine natürliche oder juristische Person, die als qualifizierter oder nicht qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter einen oder mehrere Vertrauensdienste erbringt. „TSPs sind dafür verantwortlich, die elektronische Identifizierung von Unterzeichnern und Diensten durch starke Authentifizierungsmechanismen, digitale Zertifikate und elektronische Signaturen sicherzustellen.
eIDAS definiert, wie Vertrauensdiensteanbieter Authentifizierungs- und Nicht-Ablehnungsdienste erbringen und wie sie in den EU-Mitgliedstaaten reguliert und anerkannt werden sollen.
TSP kann einen oder mehrere der folgenden Dienste bereitstellen:
  • Erstellen, Prüfen und Genehmigen von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln, elektronisch registrierten Zustelldiensten und Zertifikaten, die diesen Diensten zugeordnet sind.
  • Erstellen, Überprüfen und Validieren von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung.
  • Aufbewahrung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zertifikate im Zusammenhang mit diesen Diensten.
Was ist eIDAS?
eIDAS ist eine gebräuchliche Bezeichnung für die EU-Verordnung 910/2014 über Identifizierungsdienste und das Vertrauen in elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, mit der die alte Signaturrichtlinie 1999/93 aufgehoben wird. Dies bedeutet, dass öffentliche Dienste in den Mitgliedstaaten nationale elektronische Identifikationssysteme (eID) anerkennen müssen. Im Rahmen von eIDAS können Bürger und Unternehmen von ihrem eigenen nationalen eIDS-Programm profitieren, wenn sie öffentliche Dienste in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, die das eIDS-Programm nutzen. Diese Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen die Mitgliedstaaten die elektronische Identifizierung von Nutzern anerkennen.
Darüber hinaus werden mit dieser Verordnung Standards für elektronische Signaturen, Zeitstempel, elektronische Siegel und andere Dokumente zur Bestätigung der Echtheit eingeführt, einschließlich elektronischer Zertifikate und registrierter Zustelldienste, die diesen elektronischen Transaktionen den gleichen rechtlichen Status verleihen, als ob sie auf Papier ausgeführt würden.
Die eIDAS-Vertrauensdienste zur Schaffung des elektronischen Binnenmarkts umfassen:
  • Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen, die einer juristischen oder natürlichen Person zugeordnet sind.
  • Fortschrittliche und qualifizierte elektronische Siegel, die einer juristischen Person zugeordnet sind
  • Bestätigte Qualifikationen für qualifizierte elektronische Signaturen
  • Effektive Aufbewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen
  • Zeit sparen
  • Bereitstellung elektronischer Dienste
  • Website-Authentifizierung
Die eIDAS-Verordnung war EU-weit durchsetzbar: Ab dem 1. Juli 2016 klassifiziert eIDAS zwei Arten sicherer elektronischer Signaturen:
1) Erweiterte elektronische Signatur
2) qualifizierte elektronische Signatur
Cryptomathic bietet Remote-Signierlösungen für beide Typen.
Was ist ein qualifiziertes Zertifikat?

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 910/2014 (eIDAS) eIDAS bezeichnet ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen ein „von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat über elektronische Signaturen“.

und erfüllt die Anforderungen der Verordnung.

Gemäß den Anforderungen für eIDAS müssen qualifizierte elektronische Signaturzertifikate Folgendes enthalten:

  •  Ein Hinweis, der durch automatisierte Verarbeitung identifiziert werden kann, dass das Zertifikat ein qualifiziertes Zertifikat für die elektronische Signatur ist
  •  Ein Datensatz, der eindeutig den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter darstellt, der das qualifizierte Zertifikat ausgestellt hat, einschließlich Informationen wie:
  1.  Mitgliedstaat, der die Dienstleistungen erbringt, in denen das Unternehmen niedergelassen ist
  2.  Name und Registrierungsnummer, wenn der Dienstleister eine juristische Person ist
  3.  Name des Lieferanten, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
  •  Name des Unterzeichners oder Angabe, ob ein Spitzname verwendet wird
  •  Relevante Daten zur Genehmigung elektronischer Signaturen und Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen
  •  Informationen, die den Gültigkeitszeitraum des Zertifikats vom Anfang bis zum Ende angeben
  •  Zertifikatidentifikationsschlüssel des vertrauenswürdigen Vertrauenszertifikatsanbieters
  •  Ausstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder eines elektronischen Siegels eines Vertrauensdiensteanbieters
  •  Der Ort, an dem das Zertifikat für die fortgeschrittene elektronische Signatur verfügbar ist, ist kostenlos
  •  Anzeige, vorzugsweise in Form einer automatisierten Verarbeitung, bei der die Validierungsdaten der elektronischen Signatur, die den Überprüfungsdaten der elektronischen Signatur zugeordnet sind, in einer qualifizierten Einrichtung zur Erstellung einer elektronischen Signatur abgelegt werden
 Qualifizierte Zertifikate:
- Rechtswirkungen haben, die einer handschriftlichen Unterschrift entsprechen (Gesetz vom 18.09.2001. September XNUMX über die elektronische Unterschrift)
- bestimmt für natürliche Personen, ausgestellt auf der Grundlage eines Vertrags und nach (persönlicher) Identitätsprüfung am CA Registration Point
- werden in jedem Fall zur Abgabe einer Willenserklärung (einschließlich elektronischer Rechnungen) verwendet, sie werden nicht zur Verschlüsselung von Dokumenten verwendet
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dies

"Eine fortschrittliche elektronische Signatur mit einem digitalen Zertifikat, das mit einem sicheren Gerät zur Erstellung von Signaturen verschlüsselt wurde."

Eine qualifizierte elektronische Signatur erhöht daher das Sicherheitsniveau, das eine erweiterte elektronische Signatur bietet. Es ist daher rechtlich gleichbedeutend mit einer handschriftlichen Unterschrift.

Sofern die Unterschrift alle in eIDAS festgelegten Anforderungen für qualifizierte elektronische Unterschriften erfüllt, kann sie in Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen diese Art der Unterschrift als gültig anerkennen, wenn sie mit einem qualifizierten Zertifikat eines anderen Mitgliedstaats erstellt wurde.

Schauen wir uns zunächst an, was ein "qualifizierter Signaturersteller" ist. In Übereinstimmung mit den eIDAS-Anforderungen,

  1. Das Gerät muss Folgendes bereitstellen:
    1. Vertraulichkeit elektronischer Signaturdaten
    2. Die Erstellung elektronischer Signaturen zur Erstellung elektronischer Signaturen kann nur einmal erfolgen
    3. Die elektronischen Signaturerstellungsdaten zum Erstellen von Signaturen können nicht abgerufen werden, und die Signatur ist mit der derzeit verfügbaren Technologie gegen Fälschung geschützt
    4. Die zum Erstellen von Signaturen verwendeten elektronischen Signaturerstellungsdaten können von einem legitimen Unterzeichner vor der Verwendung durch andere geschützt werden
  2. Das Gerät ändert die zu unterzeichnenden Daten nicht und hindert den Unterzeichner nicht daran, diese Daten vor Unterzeichnung des Vertrags vorzulegen
  3. Nur qualifizierte Dienstleister können im Auftrag des Unterzeichners Signaturinformationen generieren oder verwalten
  4. Unbeschadet der lit. (d) Nummer 1, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die im Auftrag des Unterzeichners Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen verwalten, dürfen Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen nur zu Sicherungszwecken duplizieren, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    1. Die Sicherheit von doppelten Datensätzen muss mit der Sicherheit von Originaldatensätzen identisch sein
    2. Die Anzahl der doppelten Datensätze sollte das zur Gewährleistung der Dienstkontinuität erforderliche Minimum nicht überschreiten

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur anerkennen, die mit einem qualifizierten Zertifikat eines anderen Mitgliedstaats erstellt wurde.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine erweiterte elektronische Signatur aus einem qualifizierten digitalen Zertifikat, das von einem qualifizierten Signaturerstellungsgerät (QSCD) erstellt wurde. Damit eine elektronische Signatur als qualifizierte elektronische Signatur betrachtet werden kann, müssen drei Hauptanforderungen erfüllt sein:

Zunächst muss der Unterzeichner verbunden und für die Unterzeichnung eindeutig identifiziert werden.

Der zweite Punkt ist, dass die zur Erstellung der Signatur verwendeten Daten der Kontrolle des Unterzeichners unterliegen müssen.

Schließlich muss es in der Lage sein, festzustellen, ob die an die Signatur angehängten Daten seit dem Signieren der Nachricht kompromittiert wurden.

Was ist Nicht-Ablehnung?

Unbestreitbar ist die Gewissheit, dass jemand die Wichtigkeit von etwas nicht leugnen kann. Non-Repudiation ist ein in der Informationssicherheit weit verbreitetes Rechtskonzept und bezieht sich auf einen Dienst, der den Nachweis der Datenherkunft und Datenintegrität erbringt. Mit anderen Worten, die Nicht-Zurückweisung macht es sehr schwierig, effektiv zu leugnen, von wem / woher die Nachricht kommt, sowie die Authentizität der Nachricht. Digitale Signaturen (in Kombination mit anderen Maßnahmen) können Online-Transaktionen nicht ablehnen, wenn es entscheidend ist, sicherzustellen, dass eine Vertragspartei oder Kommunikation die Echtheit ihrer Signatur auf dem Dokument oder die Übermittlung der Kommunikation überhaupt nicht leugnen kann. In diesem Zusammenhang bezieht sich Nicht-Zurückweisung auf die Fähigkeit, sicherzustellen, dass eine Vertragspartei oder Kommunikation die Echtheit ihrer Unterschrift in einem Dokument oder einer Nachricht akzeptieren muss.

Was ist SimplySign?

SimplySign ist eine mobile Anwendung, mit der Sie alle Dokumente signieren können, die in elektronischer Version funktionieren. Als Teil dieser Anwendung gibt es auch einen Token-Code-Generator, der benötigt wird, um den Benutzer zu identifizieren, der sich beim Dienst anmeldet. Laden Sie SimplySign auf Ihr Mobilgerät herunter, um den Token-Code-Generator zu verwenden, der den Benutzer im Signaturprozess auf einem herkömmlichen Computer identifiziert: PC / Mac OS.

Als Teil dieser Anwendung gibt es auch ein Modul, mit dem Dokumente auf einem mobilen Gerät signiert werden können. Wir informieren:

Wenn Sie SimplySign bereits auf Ihrem Mobilgerät installiert haben, müssen Sie es nicht neu installieren.

Laden Sie SimplySign Desktop herunter, damit Sie die wichtigsten auf dem Markt verfügbaren Dienste wie Payer, eDeklaracjie, ePUE usw. nutzen können.

Die SimplySign Desktop-Anwendung emuliert das Anschließen einer physischen Kryptografiekarte und eines Kartenlesers an Ihren Computer.

Dank dieser Lösung können Sie SimplySign in Anwendungen verwenden, für die eine physische Karte erforderlich ist.

Diese Anwendung enthält auch das proCertum SmartSign-Modul, mit dem Dokumente auf einem herkömmlichen Computer signiert werden können: PC / Mac OS

Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur?
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine digitale Signatur, die auf einem fortgeschrittenen Zertifikat basiert, das den Unterzeichner eindeutig identifiziert. Die Signaturschlüssel werden vom Unterzeichner (der die alleinige Kontrolle über den Signaturschlüssel hat) mit großem Vertrauen verwendet.
Im eIDAS-System gilt eine elektronische Signatur als fortgeschritten, wenn sie mehrere Anforderungen erfüllt, darunter:
  • identifiziert und verbindet seine Unterzeichner eindeutig
  • Der zur Erstellung der elektronischen Signatur verwendete private Schlüssel unterliegt der Kontrolle des Unterzeichners
  • Wenn die Daten nach dem Signieren der Nachricht kompromittiert wurden, muss in der Signatur angegeben werden, was passiert ist
  • Widerruf der Unterschrift bei Änderung der Begleitdaten.
Daten zur Identifizierung einer Person

"Personenidentifikationsdaten" sind Daten, die die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen oder
juristische Person oder eine natürliche Person, die eine juristische Person vertritt;

Daten aus der elektronischen Kommunikation

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der Kommunikation
und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 / EG (Verordnung
Datenschutz und elektronische Kommunikation)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16
und 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
1. nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
,
2. nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen
,
3. nach Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten
,
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
In Erwägung nachstehender Gründe:

„… Elektronische Kommunikationsdaten sind vertraulich. Jede Störung der Daten
abgeleitet von der elektronischen Kommunikation wie Zuhören, Abhören, Speichern,
Überwachung, Scannen oder sonstige Art des Abfangens, Überwachens oder
Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten durch andere Personen als
Endbenutzer, ist verboten, ... "

„… Beim Inhalt der elektronischen Kommunikation geht es um die Quintessenz des Grundrechts, so wie es ist
Respekt für Privat- und Familienleben, Heim- und Machtkommunikation
Kunst. 7 Charta der Grundrechte. … Diese Verordnung sieht vor
die Fähigkeit der Anbieter elektronischer Datenkommunikationsdienste zur Verarbeitung
von der elektronischen Kommunikation mit der informierten Zustimmung aller
interessierte Endnutzer…. "

Daten für die elektronische Signatur

"Elektronische Signaturerstellungsdaten" sind die eindeutigen Daten, für die der Unterzeichner verwendet
Erstellen einer elektronischen Signatur;

Kostenloser technischer Support

Kostenloser technischer Support - 24 H / 7 Tage die Woche nur für unsere Kunden, die in unserem Büro in Gdynia eine elektronische Signatur kaufen, aktivieren und installieren.

Wir bemühen uns, dass unsere Programme zuverlässig funktionieren. Wir sind jedoch immer bereit, technische Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder neuen Versionen der Anwendung zu beantworten.

Wählen Sie die für Sie am besten geeignete Form der Hilfe

Telefonischer Support

Call Center, wenn Sie ein Problem mit der Installation haben und mit dem Programm arbeiten, sowie im Fall von so genannten Systemfehler;

Remoteunterstützung
Mit einem sicheren TeamViewer-Programm stellen wir eine Verbindung zu Ihrem Computer her und führen die zur Behebung des Problems erforderlichen Schritte aus.

HIER ERHALTEN SIE SCHNELLE TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG BEZÜGLICH "CERTUM"-ZERTIFIKATE.

SIE KÖNNEN UNS KONTAKTIEREN:
- AUF DER HOTLINE: 58 5055 910
- CHAT ODER E-MAIL MIT EINEM WIDGET - AUF DER RECHTEN SEITE DES BILDSCHIRMS.

Dank personalisierter Module von "Team Viewer QS" - der weltweit führenden Lösung im Bereich des technischen Fernsupports, können wir uns in wenigen Augenblicken mit Ihrem Computer verbinden und den Defekt unter Einhaltung aller Standards in Bezug auf die Sicherheit Ihres Daten.

Ist diese Lösung sicher?
Ja, so ist es. Das Modul "Team Viewer QS" ist nicht fest auf Ihrem Rechner installiert, es wird von Ihnen bei Bedarf aktiviert und jede Verbindung bedarf Ihrer Zustimmung.

Falls Sie noch nicht unser Kunde sind, nichts Schreckliches - wir helfen Ihnen auch.
In diesem Fall wird Ihnen eine kleine Rechnung für unsere Bemühungen in Rechnung gestellt, Sie erhalten jedoch professionelle Hilfe.

Elektronisches Dokument

"Elektronisches Dokument" ist jeder in elektronischer Form gespeicherte Inhalt, insbesondere Text oder
Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufzeichnung;

Direktive

Direktive ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der von den Mitgliedstaaten verlangt, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, ohne den Weg zu bestimmen, um dieses Ergebnis zu erzielen. Es kann von Regeln unterschieden werden, die sich selbst ausführen und keine Durchführungsmaßnahmen erfordern. Richtlinien lassen den Mitgliedstaaten in der Regel eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der genauen zu verabschiedenden Vorschriften. Richtlinien können je nach Gegenstand durch unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.

eIDAS

eIDAS (elektronisch IDentifikations, AAuthentifizierung und Vertrauen SDienstleistungen) ist eine EU-Verordnung über Identifizierungsdienste und das Vertrauen in elektronische elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Es handelt sich um eine Reihe von Standards für elektronische Identifikations- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt. Es wurde in der EU-Verordnung Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG mit Wirkung zum 30. Juni 2016 festgelegt. Sie ist am 17. September 2014 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.

eIDAS überwacht elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union. Es regelt elektronische Signaturen, elektronische Transaktionen, die beteiligten Behörden und deren Einbettungsprozesse, um den Nutzern eine sichere Art der Geschäftsabwicklung im Internet zu ermöglichen, wie zum Beispiel den elektronischen Geldtransfer oder Transaktionen mit öffentlichen Diensten. Sowohl der Unterzeichner als auch der Empfänger haben Zugang zu einem höheren Maß an Komfort und Sicherheit. Anstatt sich auf traditionelle Methoden wie Post, Fax oder persönlich zum Versenden von Papierdokumenten zu verlassen, können sie nun grenzüberschreitende Transaktionen durchführen, zB mit 1-Klick-"Technologie". 

eIDAS hat Standards geschaffen, in denen elektronische Signaturen, qualifizierte digitale Zertifikate, elektronische Siegel, Zeitstempel und andere Nachweise für Authentifizierungsmechanismen elektronische Transaktionen mit derselben Rechtsgültigkeit ermöglichen wie auf Papier. 

Die eIDAS-Verordnung trat im Juli 2014 in Kraft. Als Maßnahme zur Erleichterung sicherer und reibungsloser elektronischer Transaktionen in der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten müssen elektronische Signaturen anerkennen, die den eIDAS-Standards entsprechen. 

Elektronischer Zeitstempel

"Elektronischer Zeitstempel" bezeichnet Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form binden
im Laufe der Zeit den Nachweis erbringen, dass diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren;

elektronische Identifizierung

"Elektronische Identifizierung" den Vorgang der Verwendung elektronischer Daten zur Identifizierung einer Person;
eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die eine juristische Person vertritt, eindeutig zu vertreten;

Informationen zu erkannten Sicherheitsrisiken

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der Kommunikation
und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 / EG (Verordnung
Datenschutz und elektronische Kommunikation)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16
und 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
,
Nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2
,
Nach Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten3
,
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
In Erwägung nachstehender Gründe:

"... Artikel 17
Informationen zu erkannten Sicherheitsrisiken
Im Falle eines bestimmten Risikos, das die Sicherheit des Netzwerks oder der Dienste gefährden kann
elektronische Kommunikation, der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste informiert die Benutzer
Endnutzer mit einer solchen Bedrohung, und wenn das Risiko nicht in den Geltungsbereich der Maßnahmen fällt
vom Diensteanbieter unternommen - informiert die Endnutzer über alle
mögliche Abhilfemaßnahmen, einschließlich der damit verbundenen voraussichtlichen Kosten
binden .... "

Wie erstelle ich ein Konto und signiere Anwendungen im ZSMOPL-System?

Es ist einfach, es ist genug für die Person, die die Entität repräsentiert, für sich selbst zu bekommen:

  • elektronische Unterschrift in Certum und Unterzeichnung des Antrags, der im ZSMOPL-System akzeptiert wird,
  • Enterprise ID-Zertifikat, über das an das ZSMOPL-System gesendete Anwendungen signiert werden.
Kit Zusammensetzung
  • Gültigkeitsdauer des Zertifikats: 2 Jahre
    • Qualifiziertes Zertifikat
    • Enterprise ID-Zertifikat
  • Kryptografische Karte - StarCos® 3.2
  • ACS ACR39T - A1 Kartenleser
  • CD mit freier Software:
    • um die proCertum CardManager Karte zu bedienen,
    • zum Signieren und Überprüfen von E-Dokumenten / Dateien pro Certum SmartSign
  • Qualifizierter Zeitstempel mit Aktivierung (5000 Stück / Monat)
Was ist der rechtliche Wert einer qualifizierten elektronischen Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) hat nach eIDAS die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Signatur. In allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.
Welches Gewährleistungsniveau muss ich einhalten?

EIDAS-Artikel 25 lautet:

"Eine elektronische Signatur kann nicht allein mit der Begründung abgesprochen werden, dass sie eine elektronische Form ist oder die Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt."

Dies kann interpretiert werden, was bedeutet, dass Sie ein fortgeschrittenes oder höheres Niveau benötigen, wenn Sie die Gültigkeit eines Dokuments in einer rechtlichen Umgebung nachweisen möchten.

Laut eIDAS sollten Unternehmen, die ein hohes Maß an Vertrauen und Zuversicht benötigen, fortschrittliche oder qualifizierte elektronische Signaturen verwenden. Es ist eine sehr empfehlenswerte Lösung für Organisationen des Finanzsektors, Regierungsstellen und EU-Mitgliedstaaten.

Wenn Sie planen, Dokumentworkflows für Kundentransaktionen, Rechtsgeschäfte oder Transaktionen von Drittanbietern zu verwenden, beachten Sie, dass die Daten / Daten in Ihrem Dokument genauso vertrauenswürdig sind wie die Verfahren, mit denen sie gesichert werden.

Abschließend sei daran erinnert, dass eIDAS die Verwendung digitaler Zertifikate zum Erhalt erweiterter Signaturen zwar nicht spezifiziert, wir jedoch empfehlen, diese zu verwenden und sie von einer vertrauenswürdigen und vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle zu kaufen. Community-Vertrauen ist wichtig, wenn Sie möchten, dass Ihre Signaturen automatisch validiert und in gängiger Dokumentationssoftware wie z Adobe czy Microsoft. Auf diese Weise erhalten Sie beim Signieren von Dokumenten nicht nur Compliance, sondern auch eine nahtlose Erfahrung für den Empfänger des Dokuments.

Qualifiziertes elektronisches Siegel

"Qualifiziertes elektronisches Siegel" bezeichnet ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, das vorgesehen ist
Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegelerstellungsgeräts, das auf einem qualifizierten basiert
Zertifikat des elektronischen Siegels;

Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signatur

„Qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat“ bezeichnet ein ausgestelltes elektronisches Signaturzertifikat
von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter durchgeführt und erfüllt die Anforderungen in Anhang I;

Qualifizierte elektronische Signatur

„Qualifizierte elektronische Signatur“ bezeichnet eine erweiterte elektronische Signatur, die mittels erstellt wird
qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert
elektronische Unterschrift;

Rationierte Mechanismen zur grenzüberschreitenden Akzeptanz fortgeschrittener elektronischer Signaturen

In Übereinstimmung mit der Verordnung über das eIDAS-System hat das Europäische Parlament die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, eine Infrastruktur mit öffentlichen Schlüsseln zu schaffen, wodurch die Notwendigkeit europäischer Validierungsstellen geschaffen wird.

Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, „Einheitliche Kontaktstellen“ (PSCs) bestehender Vertrauensdienste einzurichten, um sicherzustellen, dass eIDs bei grenzüberschreitenden Transaktionen im öffentlichen Sektor verwendet werden können, einschließlich der Möglichkeit für EU-Bürger, von der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu profitieren .

Metadaten aus der elektronischen Kommunikation

"Metadaten der elektronischen Kommunikation" sind Daten, die in verarbeitet werden
elektronische Kommunikationsnetze zur Übertragung, Verteilung oder zum Austausch
elektronische Kommunikationsinhalte; einschließlich Tracking- und Identifikationsdaten
Quelle und Ziel des Kommunikationsfalls, Standortdaten
Geräte, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten erzeugt wurden
elektronisch und Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Kommunikation;

Nationales Zertifizierungszentrum

Nationales Zertifizierungszentrum (NCCert) - das IT-System der polnischen Nationalbank zur Erfüllung der Aufgaben, die der für die Computerisierung zuständige Minister der NBP gemäß Artikel 11 übertragen hat. 5 des Gesetzes vom 2016. September XNUMX über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung. Root-Zertifizierungsstelle (sogenannte Wurzel) für die sichere Infrastruktur für elektronische Signaturen in Polen, die vom Sicherheitsministerium der polnischen Nationalbank betrieben wird.

Aktivität

Rechtsgrundlage für den Betrieb von NCCert ist die Genehmigung, die der polnische Minister für Wirtschaft und Arbeit gemäß dem Gesetz der polnischen Nationalbank erteilt hat über elektronische Signatur. Die neue Genehmigung, die die im Gesetz über Treuhanddienste und elektronische Identifizierung aufgeführten Aufgaben abdeckt, wurde am 27. Oktober 2016 vom Minister für Digitalisierung erteilt.

In Übereinstimmung mit Kunst. Gemäß Artikel 10 des Gesetzes über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierungsdienste nimmt das nationale Zertifizierungszentrum die folgenden Aufgaben wahr:

  1. Erstellung und Ausstellung von Zertifikaten für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter zur Überprüfung fortgeschrittener elektronischer Signaturen oder elektronischer Siegel gemäß Anhang I Buchstabe a g, Anhang III Nummer g und Anhang IV lit. h gemäß Verordnung 910/2014 und Zertifikate, mit denen andere von qualifizierten Lieferanten bereitgestellte Vertrauensdienste überprüft werden (sogenannte Zertifikate von Vertrauensdiensteanbietern);
  2. die Bescheinigungen gemäß Nummer 1 zu veröffentlichen;
  3. Listen der widerrufenen Zertifikate gemäß Nummer 1 veröffentlichen;
  4. erstellt Daten für das elektronische Stempeln von Zertifikaten gemäß Nummer 1 und Zertifikaten zur Überprüfung dieser Siegel (so genannte Zertifikate der nationalen Zertifizierungsstelle).

Darüber hinaus führt die NBP im Rahmen des National Certification Center ein Register der Vertrauensdiensteanbieter (Artikel 3 des Gesetzes über Vertrauensdienste) und veröffentlicht eine vertrauenswürdige Liste(sogenannte TSL-Liste), ein Tool zur grenzüberschreitenden Überprüfung qualifizierter Zertifikate.

Das Nationale Zertifizierungszentrum bietet keine qualifizierten Vertrauensdienste im Sinne des Gesetzes über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung an (insbesondere stellt es keine qualifizierten Zertifikate aus) - andere Unternehmen, die als qualifizierte Vertrauensdienstleister bezeichnet werden, befassen sich damit. Zum 17. November 2016 gibt es in Polen fünf qualifizierte Vertrauensdienstleister. Diese sind:

  1. Asseco Data Systems SA
  2. Enigma Systemy Ochrony Information Sp. Z oo z o. o
  3. Eurocert Sp. Z oo z o. o
  4. Krajowa Izba Rozliczeniowa SA
  5. Polska Wytwórnia Papierów Wartościowych SA

In der Vergangenheit wurden von TP Internet Sp. Z oo auch qualifizierte Vertrauensdienste (früher als qualifizierte Zertifizierungsdienste bezeichnet) bereitgestellt. z o. o., eine Tochtergesellschaft der Telekomunikacja Polska SA und der Firma Mobicert Sp. z o. o. z o. o. Beide Unternehmen haben ihre Berechtigung zur Erbringung dieser Dienstleistungen verloren und wurden am 30. Juni 2006 (TP Internet) bzw. am 13. November 2013 (Mobicert) aus dem Register gestrichen.

Schutz des Inhalts elektronischer Kommunikation

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der Kommunikation
und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 / EG (Verordnung
Datenschutz und elektronische Kommunikation)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16
und 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
,
Nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2
,
Nach Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten3
,
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
In Erwägung nachstehender Gründe:

„… Beim Inhalt der elektronischen Kommunikation geht es um die Quintessenz des Grundrechts, so wie es ist
Respekt für Privat- und Familienleben, Heim- und Machtkommunikation
Art. 7 Grundrechtecharta. Jegliche Störung des Kommunikationsinhalts
Elektronische sollte nur in sehr klar definierten erlaubt sein
Bedingungen und für bestimmte Zwecke und sollten angemessen sein
Schutz vor Missbrauch. Diese Verordnung sieht vor,
die Fähigkeit der Anbieter elektronischer Datenkommunikationsdienste zur Verarbeitung
von der elektronischen Kommunikation mit der informierten Zustimmung aller
interessierte Endverbraucher. Zum Beispiel können Lieferanten anbieten
Dienste, die das Scannen von E-Mails zum Entfernen von PL 18 PL beinhalten
Einige vordefinierte Materialien. Aufgrund der Sensibilität des Inhalts
Mitteilungen in dieser Verordnung setzen voraus, dass diese Daten verarbeitet werden
Inhaltlich wird dies eine große Gefahr für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellen
Physischen. Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, der diese Art von Daten verarbeitet,
Vor der Verarbeitung sollte immer die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.
Solche Konsultationen sollten im Einklang mit Artikel stehen 36 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU)
2016/679. Diese Annahme beinhaltet nicht die Verarbeitung von Inhaltsdaten für den Zweck
Erbringen Sie den vom Endbenutzer bestellten Service, wenn der Benutzer
die endgültige Zustimmung zu einer solchen Verarbeitung und es wird für die Bedürfnisse von solchen durchgeführt
Dienstleistungen und für einen Zeitraum absolut notwendig und verhältnismäßig für sie. Nach dem Senden
Inhalt der elektronischen Kommunikation durch den Endnutzer und deren Empfang durch
Ziel-Endbenutzer oder Ziel-Endbenutzer
Dieser Inhalt kann vom Endbenutzer gespeichert oder gespeichert werden.
Endbenutzer oder von Endbenutzern beauftragte Dritte
Speichern oder Speichern solcher Daten. Jegliche Verarbeitung solcher Daten
muss der Verordnung (EU) 2016/679 entsprechen… "

Am digitalen Signaturprozess beteiligte Stellen
  • Konformitätsbewertungsstelle- eine Stelle, die gemäß Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Beurteilung der Einhaltung des qualifizierten Vertrauensdienstleisters und seiner Verwahrdienste.
  • Vertrauensdienstleister- der Vertrauensdienstleister als qualifizierter oder nicht qualifizierter Vertrauensdienstleister.
  • Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter- ein Unternehmen, das den Status einer Aufsichtsbehörde zur Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste erhalten hat

Geräte zur Erstellung digitaler Signaturen

  • Qualifiziertes Signaturerstellungsgerät (QSCD)- Dieses Gerät qualifiziert eine digitale Signatur über seine Software und Hardware, um sicherzustellen, dass der Unterzeichner die alleinige Kontrolle über seinen privaten Schlüssel hat, dass Signaturerstellungsdaten von einem qualifizierten Vertrauensdienstanbieter generiert und verwaltet werden und dass Signaturerstellungsdaten eindeutig sind. vertraulich und gegen Fälschungen geschützt.
  • Gerät zum Erstellen sicherer Signaturen (SSCD)- Dieses Gerät muss sicherstellen, dass die beim Erstellen der Signatur beteiligten Signaturerstellungsdaten eindeutig sind, um vor Fälschungen und Änderungen nach der Signaturerstellung zu schützen.

Vertrauensdiensteanbieter gemäß eIDAS

Digitale EIDAS-Signaturen

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) ist ein Vertrauensdienstleister (TSP) definiert als " eine natürliche oder juristische Person, die als qualifizierter oder nicht qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter einen oder mehrere Vertrauensdienste erbringt. "

TSPs sind dafür verantwortlich, die elektronische Identifizierung von Unterzeichnern und Diensten mithilfe starker Authentifizierungsmechanismen, digitaler Zertifikate und elektronischer Signaturen sicherzustellen. eIDAS definiert, wie Vertrauensdienstleister Authentifizierungs- und Nicht-Ablehnungsdienste durchführen und wie sie in den EU-Mitgliedstaaten reguliert und anerkannt werden sollen.

Sparen Sie Zeit und Geld

Das Senden von Dokumenten über das Internet ist sehr kostengünstig, bequem und zeitsparend. Dokumente manuell drucken, ausfüllen und signieren. Außerdem können Sie das Versiegeln, Umhüllen und Versenden zusammen mit den Kosten vergessen.

Die Dokumente werden sofort sicher übermittelt und Sie erhalten automatisch eine offizielle Eingangsbestätigung. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie jeden Monat große Mengen an Dokumenten senden müssen.

Sehen Sie, wie viel Ihr Unternehmen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einspart

Einsparung Geld Zeit
KLEINES UNTERNEHMEN

Erstellung von rund 50 Dokumenten pro Monat

 

4487 zł

11 Tage

MITTLERE UNTERNEHMEN

Erstellung von rund 150 Dokumenten pro Monat

14 667 zł

32 Tage

GROSSES UNTERNEHMEN

Erstellung von rund 500 Dokumenten pro Monat

46 917 zł

96 Tage


* Einsparungen für ein Unternehmen mit elektronischer Signatur pro Jahr

 

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Liste der Kosten für den Versand von Dokumenten in einem kleinen Unternehmen für Poczta Polska und für eine qualifizierte elektronische Signatur.

Anzahl Anzahl Polnische Post Polnische Post Elektronische Unterschrift
Senden von Dokumenten im Monat im Jahr Kosten im Monat Kosten pro Jahr / 2 Jahre kosten in 2 jahren
Signierte Rechnungskorrekturen 3 36 20.40 zł 244.48 PLN / 488.96 PLN 0 zł
Vertragsrechnungen unterzeichnet 8 96 54.40 zł 652.80 PLN / 1 305.60 PLN 0 zł
Unterzeichnete Erklärungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt 2 24 13.60 zł 163.20 PLN / 326.40 PLN 0 zł
Offizielle Korrespondenz 2 24 13.60 zł 163.20 PLN / 326.40 PLN 0 zł
Justizielle Korrespondenz 1 12 6.80 zł 81.60 PLN / 163.20 PLN 0 zł
Umschläge für den Versand 5 60 3,5 zł 42.00 PLN / 84 PLN 0 zł
Signatur-Set - - - - 499 zł
zusammen 21 252 112.3 zł 1347,28 PLN / 2694.56 PLN 499 zł

* Kosten für einen Umschlag 0,70 PLN,


* Die Kosten für den Versand eines Dokuments Poczta Polska PLN 6,80


* Elektronische Signatur (Signatur für 2 Jahre mit Aktivierung, Installation und Schulung festgelegt, der Nettopreis wird angegeben)

 

E-Mail

"E-Mail" bezeichnet jede elektronische Nachricht, die Folgendes enthält
Informationen wie Text, Sprache, Video, Ton oder Bild, die über das Netzwerk übertragen werden
elektronische Kommunikation, welche Nachrichten im Netzwerk oder gespeichert werden können
in der zugehörigen Rechnerinfrastruktur oder im Endgerät des Empfängers
eine solche Nachricht;

Körperschaft des öffentlichen Sektors

"Körperschaft des öffentlichen Sektors" eine öffentliche, regionale oder lokale Körperschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
eine Vereinigung, die aus einer oder mehreren dieser Einrichtungen oder einer oder mehreren dieser juristischen Personen besteht
öffentliche oder private Einrichtung mindestens eine dieser Einrichtungen oder eine dieser Einrichtungen
Verbände haben die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen genehmigt, wenn sie auf deren Grundlage handeln
Zulassung;

Elektronische Unterschrift

„Elektronische Signatur“ bezeichnet Daten in elektronischer Form, die an andere angehängt oder mit diesen logisch verknüpft sind
Daten in elektronischer Form, die vom Unterzeichner als Unterschrift verwendet werden;

Der Begriff "juristische Personen"

Der Begriff "juristische Personen" im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) betreffend
die Führung eines Unternehmens lässt Unternehmen die freie Wahl der Rechtsform,
die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeiten für angemessen halten. Daher ist der Begriff "juristische Personen" im Sinne
AEUV bezeichnet alle Einrichtungen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden oder diesem unterliegen
dieses Gesetz, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Datenverarbeitung und -schutz

VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Juli 2014
zu elektronischen Identifikations- und Vertrauensdiensten in Bezug auf elektronische Transaktionen
über den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1)
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
In Erwägung nachstehender Gründe:

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 95/46 / EG.

2. Unbeschadet der Rechtswirkung, die das nationale Recht Spitznamen verleiht, ist die Verwendung nicht untersagt
Spitznamen in elektronischen Transaktionen.

Verordnung

Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union was wie in fast allen Mitgliedstaaten gleichzeitig sofort machbar wird. Vorschriften können unterschieden werden von Richtlinien die grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Verordnungen können je nach Gegenstand durch unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Digitaler Markt

eIDAS wird EU-weit eingesetzt. Jeder Mitgliedstaat überwacht seine eigenen Vertrauensdienstleister und akzeptiert Vertrauensdienste aus anderen Mitgliedstaaten. Dies sichert den Wettbewerb auf dem Markt und die Möglichkeit, wettbewerbsfähige Vertrauensdienste zu nutzen.

Die Vorschriften für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste werden sich in der gesamten EU auswirken. Durch die Einbeziehung von Finanzinstituten in die Entwicklung dieser Geräte können Kunden und Finanzprodukte schnellere Remote-Services erhalten, die auf die Anforderungen elektronischer Transaktionen zugeschnitten sind. Neue Geschäftsmodelle ermöglichen es, Benutzer elektronischer Dienste direkt zu erreichen, und können zu geringeren Kosten und Zeitaufwand für direkte Dienste und die Bearbeitung von Dokumenten führen.

Rechtliche Auswirkungen elektronischer Zeitstempel

VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Juli 2014
zu elektronischen Identifikations- und Vertrauensdiensten in Bezug auf elektronische Transaktionen
über den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1)
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
In Erwägung nachstehender Gründe:

1. Die Rechtswirksamkeit eines elektronischen Zeitstempels oder dessen Zulässigkeit als Beweismittel wird nicht in Frage gestellt
in gerichtlichen Verfahren nur mit der Begründung, dass dieses Etikett in elektronischer Form vorliegt oder nicht konform ist
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel.

(2) Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel beruht auf der Annahme, dass Datum und Uhrzeit korrekt sind, und
Datenintegrität, mit der das angegebene Datum und die Uhrzeit verbunden sind.

3. Ein in einem Mitgliedstaat ausgestelltes qualifiziertes elektronisches Etikett gilt als qualifiziert
elektronischer Zeitstempel in allen Mitgliedstaaten.

elektronische Identifikationsmittel

„Elektronisches Identifikationsmittel“ bezeichnet eine materielle oder immaterielle Einheit, die Identifikationsdaten enthält
eine Person, die zur Authentifizierung für den Onlinedienst verwendet wird;

Die vertrauende Partei

"Vertrauensperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die sich auf eine elektronische Identifizierung oder Dienstleistung stützt
vertrauen;

Elektronisches Identifikationssystem

„Elektronisches Identifikationssystem“ bezeichnet ein elektronisches Identifikationssystem, unter dem Mittel ausgegeben werden
elektronische Identifizierung für natürliche oder juristische Personen oder natürliche Personen, die juristische Personen vertreten;

Registrierter elektronischer Lieferservice

"Registrierter elektronischer Zustelldienst" ist ein Dienst, der die Übermittlung von Daten zwischen Parteien ermöglicht
elektronisch und unter Angabe von Nachweisen in Bezug auf die Verwendung der übermittelten Daten,
einschließlich des Nachweises des Sendens und Empfangens von Daten und des Schutzes der übermittelten Daten gegen Verlust, Diebstahl,
Schäden oder unbefugte Änderungen;

Vertrauensdienst

Ein Vertrauensdienst ist ein elektronischer Dienst, der neben der Website-Authentifizierung für die Erstellung, Überprüfung und Überprüfung elektronischer Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Lieferservices und Zertifikate verantwortlich ist, die für diese Services verwendet werden. Es ist auch für die Aufbewahrung dieser Unterschriften, Siegel oder elektronischen Zertifikate verantwortlich.

Was ist ein Vertrauensdienst?

Ein Vertrauensdienst ist ein elektronischer Dienst, der Folgendes umfasst:

  • Erstellen, Prüfen und Genehmigen von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln, elektronisch registrierten Zustelldiensten und Zertifikaten, die diesen Diensten zugeordnet sind.
  • Erstellen, überprüfen und validieren Sie Zertifikate für die Website-Authentifizierung.
  • Aufbewahrung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zertifikate im Zusammenhang mit diesen Diensten.

Damit ein Vertrauensdienst als qualifizierter Vertrauensdienst betrachtet werden kann, muss der Vertrauensdienst die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen. Die Nutzung von Vertrauensdiensten bietet einen Vertrauensrahmen für laufende Beziehungen bei elektronischen Transaktionen zwischen Ländern und Organisationen.

Vertrauensdienst

„Treuhandservice“ bezeichnet einen elektronischen Dienst, der normalerweise gegen Entgelt erbracht wird und Folgendes umfasst:

a) Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Tags
Zeit, registrierte elektronische Zustelldienste und Zertifikate in Bezug auf diese Dienste;
oder

b) Erstellung, Überprüfung und Validierung von Website-Authentifizierungszertifikaten; oder

c) Aufrechterhaltung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zertifikate im Zusammenhang mit diesen Diensten;

Zwischenmenschliche Kommunikationsdienste

"Zwischenmenschliche Kommunikationsdienste" umfassen Dienste
die interpersonelle und interaktive Kommunikation auch im Rahmen von ermöglichen
Eine kleinere Support-Funktion, die einem anderen Service innewohnt.

Beglaubigung

"Authentifizierung" ist ein elektronischer Prozess, der die elektronische Identifizierung einer natürlichen Person ermöglicht
rechtliche oder Bestätigung der Herkunft und Integrität der überprüften Daten in elektronischer Form;

Bestätigung

"Validierung" bezeichnet den Vorgang der Überprüfung und Bestätigung der Gültigkeit einer elektronischen Signatur oder eines elektronischen Stempels.

ANFORDERUNGEN AN ZULÄSSIGE ELEKTRONISCHE DICHTUNGSZERTIFIKATE

Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel umfassen:
a) einen Hinweis - zumindest in einer Form, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht - darauf, dass das Zertifikat ausgestellt wurde
als qualifiziertes Zertifikat eines elektronischen Siegels;
(b) einen Datensatz, der den qualifizierten ausstellenden Vertrauensdiensteanbieter eindeutig darstellt
Bescheinigungen, die mindestens den Mitgliedstaat betreffen, in dem der Lieferant niedergelassen ist, und
- für eine juristische Person: Name und gegebenenfalls Registriernummer gemäß der amtlichen Nummer
Registratur
- für eine natürliche Person: Vor- und Nachname dieser Person;
c) mindestens den Namen des Absenders und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Nummer
registrieren;
(d) Daten zur Validierung des elektronischen Siegels, die den Daten zur Erstellung des elektronischen Siegels entsprechen;
e) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;
(f) den Zertifikatsidentifikationscode, der für einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein muss;
g) eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel des ausstellenden qualifizierten Lieferanten
Vertrauensdienste;
h) einen Ort, an dem das der fortgeschrittenen elektronischen Signatur beigefügte Zertifikat kostenlos erhältlich ist
oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel gemäß Punkt g);
(i) den Ort der Dienstleistung, an dem der Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats abgefragt werden kann;
j) wenn die Erstellungsdaten des elektronischen Siegels mit den Validierungsdaten des elektronischen Siegels verknüpft sind
In einem qualifizierten elektronischen Siegelerstellungsgerät befindet sich eine entsprechende Anzeige
zumindest in einer Form, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht.

VORSCHRIFTEN FÜR ZULÄSSIGE ELEKTRONISCHE UNTERZEICHNUNGSBESCHEINIGUNGEN

Qualifizierte elektronische Signaturzertifikate enthalten folgende Informationen:
a) einen Hinweis - zumindest in einer Form, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht - darauf, dass das Zertifikat ausgestellt wurde
als qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat;
(b) einen Datensatz, der den qualifizierten ausstellenden Vertrauensdiensteanbieter eindeutig darstellt
Bescheinigungen, die mindestens den Mitgliedstaat betreffen, in dem der Lieferant niedergelassen ist, und
- für eine juristische Person: Name und gegebenenfalls Registriernummer gemäß der amtlichen Nummer
Registratur
- für eine natürliche Person: Vor- und Nachname dieser Person;
c) mindestens den Vor- und Nachnamen des Unterzeichners oder seinen Spitznamen; Wenn ein Spitzname verwendet wird, ist diese Tatsache klar
angegeben;
d) Daten zur Validierung der elektronischen Signatur, die den zur Erstellung der elektronischen Signatur verwendeten Daten entsprechen;
e) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;
(f) den Zertifikatsidentifikationscode, der für einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein muss;
g) eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel des ausstellenden qualifizierten Lieferanten
Vertrauensdienste;
h) einen Ort, an dem das der fortgeschrittenen elektronischen Signatur beigefügte Zertifikat kostenlos erhältlich ist
oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel gemäß Punkt g);
i) eine Dienststelle, über die der Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats angefordert werden kann;
j) wo die elektronischen Signaturerstellungsdaten den Validierungsdaten zugeordnet sind
Die elektronische Signatur befindet sich gegebenenfalls in einem qualifizierten Gerät zur Erstellung elektronischer Signaturen
Hinweis auf diese Tatsache zumindest in einer Form, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht.

Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel

VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Juli 2014
zu elektronischen Identifikations- und Vertrauensdiensten in Bezug auf elektronische Transaktionen
über den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1)
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
In Erwägung nachstehender Gründe:

1. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel muss folgende Anforderungen erfüllen:

(a) es ordnet den Daten Datum und Uhrzeit zu, um die Möglichkeit nicht nachweisbarer Änderungen der Daten hinreichend auszuschließen;
b) basiert auf einer genauen Zeitquelle, die mit der koordinierten Weltzeit verknüpft ist; und
c) Es wird mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur signiert oder trägt ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel
einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter oder ein gleichwertiges Unternehmen.

(2) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Referenznummern von Normen für die Terminbindung festlegen
und Zeit mit Daten und genauen Zeitquellen. Wobei Datum und Uhrzeit mit Daten verknüpft und genau sind
Die Zeitquelle erfüllt diese Standards, wobei davon ausgegangen wird, dass sie den Anforderungen in Absatz 1 entspricht XNUMX. Diese Durchführungsrechtsakte
werden nach dem Prüfverfahren des Artikels erlassen 48 Absatz 2.

Anforderungen an qualifizierte elektronisch registrierte Zustelldienste

VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Juli 2014
zu elektronischen Identifikations- und Vertrauensdiensten in Bezug auf elektronische Transaktionen
über den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1)
Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
In Erwägung nachstehender Gründe:

 

1. Qualifizierte elektronisch registrierte Zustelldienste müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

(a) Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt.
b) sie stellen sicher, dass der Absender mit einem hohen Maß an Sicherheit identifiziert wird;
c) sicherstellen, dass der Adressat identifiziert wird, bevor die Daten übermittelt werden;
d) das Senden und Empfangen von Daten wird durch eine fortgeschrittene elektronische oder fortgeschrittene Signatur gesichert
das elektronische Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters, das die Möglichkeit des Nichterkennens ausschließt
Datenänderungen;
(e) Jede Änderung der Daten, die zum Senden oder Empfangen von Daten erforderlich ist, wird dem Absender und Empfänger deutlich angezeigt
Daten;
f) das Datum und die Uhrzeit des Sendens, Empfangens und jeder Änderung von Daten werden mit qualifizierten elektronischen Mitteln angezeigt
Zeitstempel.

Für Datenübertragungen zwischen mindestens zwei qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern gelten die Anforderungen
in Punkt bezeichnet (a) bis (f) gelten für alle qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.

(2) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Bezugsnummern für Normen für Versandverfahren festlegen
und Daten empfangen. Wenn das Senden und Empfangen von Daten diesen Standards entspricht, wird dies vorausgesetzt
Einhaltung der Anforderungen in Absatz angegeben 1. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren erlassen -
in der Kunst bezeichnet. 48 Absatz 2.

Zeitstempel

Qualifizierter Zeitstempel

Der "Zeitstempeldienst" ist in Situationen nützlich, in denen das Datum eine wichtige Rolle bei der Überprüfung und Authentifizierung verschiedener Arten von Dokumenten, Verträgen oder Zertifikaten spielt.
Es ist eine Art "Etikett", das an ein elektronisches Dokument oder einen elektronischen Antrag geheftet ist. Anhand dieses Etiketts können Sie auf einfache Weise das genaue und zuverlässige Datum seiner Erstellung oder Unterzeichnung bestimmen.

Der Zeitstempel gilt insbesondere für Verträge und Abrechnungen mit Geschäftspartnern, Kunden und öffentlichen Einrichtungen.
Die Zeit, zu der ein Dokument markiert wird, basiert nicht auf der Systemzeit (Arbeitsstation oder Server), sondern stammt von einer unabhängigen Quelle, der vertrauenswürdigen dritten Partei.

Dokumente mit einem Zeitstempel (z. B. Rechnungen oder Anträge) sind gegen Fälschung und Rückdatierung gesichert. Somit sind sie für alle Unternehmen, Institutionen, Ämter und Einzelkunden absolut zuverlässig.

Der qualifizierte elektronische Zeitstempelservice entspricht Art. 42 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 (eIDAS)

 

Zeitstempel unqualifiziert qualifiziert
Einhaltung von eIDAS (Zuerst in Polen)
Es hat Rechtswirkungen zu einem bestimmten Datum
Zuverlässige Zeitstempelung
Datierung von Dokumenten und elektronischen Signaturen (SHA1)
* Zertifikatübertragung an CERTUM Für Neukunden + 5000 Zeitstempel als Geschenk

 

Hauptanwendungen - Zeitstempelung:

    • Verträge, die elektronisch an Banken, Versicherungsinstitute und Partnerunternehmen gesendet werden,
    • elektronisch an die Ämter der öffentlichen Verwaltung gesendete Anträge und Anträge,
    • elektronische Rechnungen, die in elektronischer Form an die Empfänger gesendet werden.

 

Die wichtigsten Vorteile:

    • Rechtswirkungen eines „bestimmten Datums“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches,
    • die Gewissheit, Dokumente in einer bestimmten Zeit zu erstellen,
    • Gewährleistung der Handelssicherheit im Internet,
    • Schutz von Computerprogrammen vor Fälschung und Virusinfektion.
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