KRS

 In Qualifizierte elektronische Signatur
Das Modul "Elektronischer Zugang zu Registergerichten / Zentrale Informationen / MSiG" ermöglicht:
  • Einreichung und elektronische Übermittlung von Anträgen, Anlagen und Dokumenten an die Registergerichte oder die zentralen Informationen des nationalen Gerichtsregisters;
  • Entgegennahme der Korrespondenz der Gerichte und der zentralen Informationen des nationalen Gerichtsregisters.
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Arbeit mit dem Modul "Elektronischer Zugang zu Registergerichten / Zentrale Informationen / MSiG":
  • Die sichere elektronische Signatur wird durch ein gültiges qualifiziertes Zertifikat bestätigt, das von einer qualifizierten Stelle ausgestellt wurde, die im Register eingetragen ist Nationales Zertifizierungszentrum
  • eingereichte Unterlagen in elektronischer Form in Form einer elektronisch signierten Datei im Format:
    - pdf (mit der Option zum Drucken)
    - doc
    - odt
    - TXT
    - RTF

 

źródo: https: //bip.ms.gov.pl

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