KRS
Das Modul "Elektronischer Zugang zu Registergerichten / Zentrale Informationen / MSiG" ermöglicht:
- Einreichung und elektronische Übermittlung von Anträgen, Anlagen und Dokumenten an die Registergerichte oder die zentralen Informationen des nationalen Gerichtsregisters;
- Entgegennahme der Korrespondenz der Gerichte und der zentralen Informationen des nationalen Gerichtsregisters.
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Arbeit mit dem Modul "Elektronischer Zugang zu Registergerichten / Zentrale Informationen / MSiG":
- Die sichere elektronische Signatur wird durch ein gültiges qualifiziertes Zertifikat bestätigt, das von einer qualifizierten Stelle ausgestellt wurde, die im Register eingetragen ist Nationales Zertifizierungszentrum
- eingereichte Unterlagen in elektronischer Form in Form einer elektronisch signierten Datei im Format:
- pdf (mit der Option zum Drucken)
- doc
- odt
- TXT
- RTF
źródo: https: //bip.ms.gov.pl