Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

 In Schutz personenbezogener Daten
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2018 tritt eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft. Jetzt müssen wir uns alle auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten.

"... Die Verordnung wird für alle Unternehmensorganisationen gelten, die personenbezogene Daten verarbeiten, aber sie wird sich besonders stark auf Unternehmen auswirken, die Big-Data-Analysen durchführen, insbesondere im Zusammenhang mit der Profilerstellung bestimmter natürlicher Personen. „Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Profiling durch Big-Data-Analyse werden wahrscheinlich die strengeren Kriterien für die Einholung von Einwilligungen zum Profiling von Betroffenen sein – einschließlich einer sehr umfangreichen Informationspflicht – und die Pflicht, Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden wie GIODO zu melden.“ - glaubt Kovalchuk-Pakuła ... "

Quelle http://www.rp.pl

"GDPR", auch "GDPR" oder "Allgemeine Datenschutzverordnung" genannt, ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Schutz der Privatsphäre den Datenfluss und die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG. Die Verordnung ist am 17. Mai 2016 in Kraft getreten. Sie tritt ab dem 25. Mai 2018 direkt in Kraft. Die Verordnung bindet alle Personen, die personenbezogene Daten im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit verarbeiten.

Die Verordnung führt eine Reihe von Änderungen ein und erweitert den Umfang der Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen und der Datenverarbeiter. Mit den neuen Bestimmungen sollen auch natürliche Personen und Aufsichtsbehörden mit wirksamen Instrumenten ausgestattet werden, um auf Verstöße gegen die Verordnung zu reagieren. Ein sehr wichtiges Thema für Unternehmer ist auch Festlegung des Höchstbetrags der Strafen für Verstöße, der bis zu 20 EUR oder 000% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen kann ab dem der Zuwiderhandlung vorausgehenden Geschäftsjahr.

Quelle https://www2.deloitte.com

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