JPK

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JPK - Standard Audit File

Was ist JPK?
Dies ist eine Reihe von Informationen über Käufe und Verkäufe für einen bestimmten Zeitraum

  • Es wird nur in elektronischer Form versendet
  • Die monatliche Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe (JPK_VAT) erfolgt mittels elektronischer Kommunikation, wobei die Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Unbestreitbarkeit der in den Büchern enthaltenen Daten zu gewährleisten
Wer legt JPK vor?
Die Verpflichtung zur Abgabe der JPK-Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2018 gilt für alle Steuerzahler, die Mehrwertsteuer-7- oder Mehrwertsteuer-7K-Erklärungen einreichen.

  • auch wenn Ihr Umsatz 2 Mio. EUR nicht überstieg,
  • auch wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • 1. Juli 2016 - große Einheiten
  • 1. Januar 2017 - kleine und mittlere Unternehmen
  • 1. Januar 2018 - Kleinstunternehmer.
Wann reichen Sie kein JPK ein?
JPK geben Sie nicht an, wenn Sie von der Steuer befreite Waren und Dienstleistungen nutzen. Dies gilt für Steuerzahler:

  • Nur vom Thema ausgenommene Tätigkeiten ausführen - gemäß Art. 43 Sek. 1 der Tat,
  • Wer hat die subjektive Befreiung gewählt - in Übereinstimmung mit Kunst. 113 Abschnitt 1 oder 9 des Gesetzes (aufgrund des erzielten Umsatzes),
  • Internationale Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Artikel 82 Absatz 3).
Wann soll man JPK senden?
ACHTUNG! Die erste JPK_VAT (für Januar) sollte bis zum 26. Februar 2018 versandt werden. Der Versand von JPK_VAT-Dateien ist nur auf elektronischem Wege möglich

Das Senden von Informationen zu den im JPK-Dateiformat gespeicherten Aufzeichnungen ist vom 1. Januar 2018 bis zum 25. Tag nach dem Ende eines jeden Monats erforderlich. Wenn Sie vierteljährlich zahlen, senden Sie jeden Monat JPK

  • Beispiel: Bis zum 25. Februar senden Sie Informationen für den Januar
Wie reiche ich JPK ein?
JPK Versandanweisungen

Zum Signieren der JPK-Datei müssen Sie das Certum Electronic Signature Kit und die proCertum SmartSign-Software installiert haben. Diese Anwendung wird verwendet, um eine sichere elektronische Signatur einzureichen und zu verifizieren, die mit einem gültigen qualifizierten Zertifikat verifiziert wurde

So signieren Sie eine JPK-Datei:

I    Erwerben Sie ein qualifiziertes elektronisches Signaturkit mit dem richtigen Zeitstempel

II  Aktivieren Sie die Verschlüsselungskarte

  • Damit eine elektronische Signatur die höchste Zuverlässigkeit bestätigt, ist vor Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats Folgendes erforderlich:
  • Kartenaktivierung
  • Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie es an die im Antrag angegebene Adresse
    E-Mail-Informationen von CERTUM PPC zur Auftragserteilung
  • Dann sollten die Dokumente in Anwesenheit der Person, die die Identität überprüft, unterschrieben werden
  • Überprüfung der Identität des Benutzers der elektronischen Signatur,
  • Überprüfung der erforderlichen Dokumente, um das qualifizierte Zertifikat zu erhalten. Die bereitgestellten Dokumente sollten Originale oder Kopien sein, die von einer Person, die zur Durchführung solcher Aktivitäten befugt ist (in Übereinstimmung mit den Dokumenten, die die Vertretungsregeln spezifizieren), oder einem Notar / Rechtsbeistand als echte Kopien beglaubigt wurden
  • Signieren Sie den qualifizierten Zertifikatsantrag selbst
  • Das qualifizierte Zertifikat wird von CERTUM PCC nach Erhalt eines Satzes korrekt ausgefüllter Dokumente ausgestellt
  • Informationen zu den Preisen für Aktivierungsdienste erhalten Sie beim Betreiber direkt beim Certum Partner Point. Hotline +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000
ACHTUNG! Die im Formular enthaltenen Daten (hauptsächlich die im Zertifikat als sichtbar gekennzeichneten Daten) und Daten zur Organisation (im Zertifikat mit zusätzlichen Daten) müssen durch ein geeignetes Dokument (z. B. PESEL-Bestätigungsdokument, Unternehmensregistrierungsdokument usw.) bestätigt werden.

III  Laden Sie die Anwendung zum Signieren der JPK-Datei herunter und installieren Sie sie

  • Diese Anwendung wird verwendet, um eine sichere elektronische Signatur einzureichen und zu verifizieren, die mit einem gültigen qualifizierten Zertifikat verifiziert wurde.
  • Damit Sie mit der proCertum SmartSign-Anwendung arbeiten können, muss diese ordnungsgemäß in Ihrem Betriebssystem installiert sein.
  • Der Vorgang der elektronischen Signatur kann auf zwei Arten ausgeführt werden: für eine einzelne Datei - durch Auswahl der Datei über die Schaltfläche Datei hinzufügen, für eine Gruppe von Dateien - durch mehrfache Auswahl von Dateien über die Schaltfläche Datei hinzufügen oder durch Hinzufügen eines Verzeichnisses über die Schaltfläche Verzeichnis hinzufügen
  • Informationen zu den Preisen für Installationsleistungen erhalten Sie beim Betreiber direkt beim Certum Partner Point. Hotline +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000
  • Hilfecenter HIER klicken

IV  Laden Sie das Zertifikat herunter und installieren Sie es

  • Sie können das Verfahren zum Herunterladen des qualifizierten Zertifikats starten, wenn Sie die Informationen erhalten, die die Ausstellung des qualifizierten Zertifikats durch CERTUM PCC unter der in den Dokumenten angegebenen E-Mail-Adresse bestätigen
  • Zertifikatinstallation im Systemspeicher
  • Zertifikatsregistrierung in Windows
  • Start der qualifizierten Zertifikatsregistrierung
  • Dann wird das Zertifikat im Payer registriert, dank dieser Operation
    Sie können den elektronischen Dienst nutzen, um Dokumente / Sets an ZUS zu senden.
  • Elektronische Übertragungseinstellung
  • Informationen zu den Preisen für Installationsleistungen erhalten Sie beim Betreiber direkt beim Certum Partner Point. Hotline +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000
  • Hilfecenter HIER klicken

V    Im Rahmen der Installation des Zertifikats bieten wir - Schulungen in:

  • Die rechtlichen Konsequenzen der Verwendung einer sicheren elektronischen Signatur
  • Aktivierung einer neuen elektronischen Signatur
  • Installieren Sie die erforderliche E-Signatur-Software
  • Hochladen des qualifizierten Zertifikats auf die kryptografische Karte
  • Kryptografische Kartenverwaltung
  • Erneuerung Ihres qualifizierten Zertifikats
  • Verwendung eines qualifizierten Zertifikats im Programm Płatnik und von elektronischen Erklärungen
  • Unterzeichnen von Dokumenten mit einer sicheren elektronischen Signatur und Überprüfen einer solchen Signatur

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Betreiber unserer Hotline.
Wir stehen Ihnen an Werktagen von 6.00 bis 23.00 Uhr zur Verfügung
unter der telefonnummer:
+48 58 333 1000 oder 58 500 8000
E-Mail: biuro@e-centrum.eu

HINWEIS Bevor Sie mit dem Herunterladen des Zertifikats beginnen, muss die Netzwerkverbindung des Webbrowsers ordnungsgemäß eingerichtet sein. Die Beschreibung des Mechanismus zum Abrufen von Zertifikaten lautet wie folgt: - Der Browser startet die Java-VM und das Applet. - Anschließend wird eine dedizierte Bibliothek zum Generieren von Schlüsseln gestartet. (Er versucht, eine Verbindung zu mono.certum.pl herzustellen. Zu diesem Zeitpunkt muss er direkten Zugriff auf die Adresse haben von einem Proxyserver blockiert).

VI  Laden Sie Anwendungen des Finanzministeriums herunter und installieren Sie sie, um JPK zu unterstützen

  • Für den ordnungsgemäßen Betrieb von JPK muss .Net Framework Version 4.5.2 installiert sein. klicke auf: FILE
  • Um die Clientanwendung des Finanzministeriums zum Senden von JPK-Dateien in der 32-Bit-Version von Windows herunterzuladen und zu installieren, klicken Sie auf: FILE
  • Um die Clientanwendung des Finanzministeriums zum Senden von JPK-Dateien in der 64-Bit-Version von Windows herunterzuladen und zu installieren, klicken Sie auf: FILE
  • Um eine JPK-Datei ordnungsgemäß zu importieren, müssen Sie den Pfad zum Treiber für die kryptografische Karte im MF-Anwendungsfenster für die Verarbeitung von JPK-Dateien angeben
  • Befolgen Sie die Anweisungen auf der Website des Finanzministeriums, um die JPK-Datei ordnungsgemäß vorzubereiten und in die MF-Anwendung zu importieren.
  • Informationen zu den Preisen für Installationsleistungen erhalten Sie beim Betreiber direkt beim Certum Partner Point. Hotline +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000

VII   Nach dem Absenden des JPK können Sie das Formular herunterladen UPO_JPK, klicken Sie HIER

VIII   JPK-Korrektur

  • Nach dem Einreichen der JPK-Datei kann ein Ereignis eintreten, das Änderungen in den MwSt.-Aufzeichnungen erforderlich macht (z. B. stellen Sie eine Korrekturrechnung für den getätigten Verkauf aus, deren Umsatz Sie bereits abgerechnet und in der zuvor eingereichten Datei ausgewiesen haben).
  • Senden Sie eine JPK_VAT-Korrektur, in der der Zweck der Einzahlung angegeben ist: 2. Die Korrektur muss alle Änderungen in JPK enthalten. Die Anzahl der gesendeten Korrekturen ist unbegrenzt.
  • Bei Steuerpflichtigen, die zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, sollte die JPK_VAT-Korrektur sofort nach Berichtigung der Umsatzsteuererklärung Nr. 7 oder nach Erhalt von Informationen über die Eingabe falscher Daten des Auftragnehmers erfolgen. Bei Steuerzahlern, die die vierteljährliche Mehrwertsteuer abrechnen, sollten Korrekturen für einzelne Monate sofort nach Feststellung von Fehlern eingereicht werden, die die Aufnahme in die Akte rechtfertigen.
  • Die JPK_VAT-Korrektur sollte unter anderem im Falle einer Änderung der Posten eingereicht werden, die Folgendes betreffen: Ausgangssteuer, Vorsteuer, Fehler in Bezug auf Daten, im Falle einer Änderung der Daten des Auftragnehmers, die seine Identifizierung verhindert. Die Korrektur sollte darin bestehen, eine neue, vollständige JPK_VAT-Datei mit korrekten Daten zu senden (es ist ein Fehler, eine JPK_VAT-Datei mit nur den korrigierten Daten zu senden). Eine JPK_VAT-Korrektur besteht aus dem markierten Zweck der Einreichung: 2. Ab Januar 2018 markieren wir im Falle einer Korrektur den Zweck der Einreichung 1 und 2, 3 usw. - im Falle nachfolgender Korrekturen.
Möchten Sie sich den Inhabern von Qualified Electronic Signature anschließen, haben Sie Fragen? Senden Sie eine Nachricht an: biuro@e-centrum.eu Geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Telefonnummer ein. Rufen Sie +58 333 1000 XNUMX an. Unsere Berater werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Pflichten des Steuerzahlers
Ab dem 1. Juli 2018 können die Steuerbehörden einen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmer anrufen, der die elektronische Rechnungslegung durchführt, um anderen SAF-Strukturen Informationen zu folgenden Themen bereitzustellen:

  • Rechnungen
  • Buchhaltung und Steuern
  • Kontoauszüge
  • Lagerumschlag

Der Steuerzahler hat mindestens 3 Tage Zeit, um die angeforderten JPK-Dateien weiterzugeben. Er kann sie beispielsweise auf ein Stick, eine Speicherkarte, eine CD / DVD oder einen anderen Datenträger übertragen. In einigen Fällen, z. B. wenn zu viele Daten vorliegen, kann die Frist für die Einreichung von JPK_VAT verlängert oder verschoben werden.

  • Jede Kauf- oder Verkaufsrechnung in JPK_VAT sollte einzeln eingegeben werden. Sie können keine Daten von einer Abteilung in großen Mengen eingeben.
  • Wenn der Unternehmer nicht von einer Steuerbefreiung für Umsätze unter 200 PLN profitiert PLN und ist ein registrierter aktiver Mehrwertsteuerzahler, ist es erforderlich, JPK_VAT vorzubereiten und zu senden.
  • Die jährliche Mehrwertsteuerkorrektur für alle von der Korrektur betroffenen Ausgaben ist in JPK_VAT in einer Zeile zusammenzufassen und in die Felder K_47 bzw. K_48 einzutragen. Die jährliche Anpassung wird einmalig in JPK_VAT für den Januar des folgenden Jahres ausgewiesen. Der Korrekturbetrag wird auf der Grundlage der Einträge in den Registern des Vorjahres berechnet. Die jährliche Mehrwertsteueranpassung ändert nicht die für das Vorjahr geführten Register, wirkt sich jedoch auf die Abrechnung für den aktuellen Zeitraum aus, in dem sie vorgenommen wird
  • Der jährliche Betrag der Vorsteueranpassung für gemischte Verkäufe sollte im Januar JPK_VAT und in der VAT-7K-Erklärung für das erste Quartal 2018 angegeben werden.
Browser-Anforderungen
Das Erhalten eines qualifizierten Zertifikats ist mit den folgenden Browsern möglich:
- Microsoft Internet Explorer Version 7 oder höher,
- Mozilla FireFox Version 3 oder höher,
- Chrombrille, Version 4 oder höher,
- Apple Safari Version 4 oder höher,
- SeeMonkey Version 2 oder höher.
Für den Erhalt des qualifizierten Zertifikats ist die installierte Sun Java Runtime Environment (Version 1.6.0_20 oder höher) erforderlich.

Welche Unterlagen soll ich vorbereiten?

Gehen Sie zum Certum Partner Point:
• Vereinbaren Sie das Datum Ihres Besuchs. Infoline: +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000
• einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen,
• Bereiten Sie zusätzliche Dokumente vor, die in diesem Dokument angegeben sind (fragen Sie zusätzlich nach
Certum Partner, welche Dokumente sollten Sie mitnehmen - Helpline +48 58 333 1000).

Wenn Sie bei der Überprüfung die Unterstützung eines Certum Partner Points verwenden möchten
Unterlagen und deren Fertigstellung vor Ihrem Besuch nehmen Sie bitte ebenfalls mit
relevante Dokumente gemäß der erhaltenen Liste (per E-Mail).

Gebühren:
Die Zertifizierung einer Signatur bei einem Certum Partner Point ist eine kostenpflichtige Dienstleistung

Informationen zu den Preisen anderer Dienste (Aktivierung und Installation des Zertifikats) erhalten Sie, indem Sie sich direkt an den Betreiber des Certum Infolinia Partner Point +48 58 333 1000 wenden

Umgang mit Dokumenten nach Überprüfung:
Ein Satz signierter Dokumente mit Identitätsnachweis sollte dem Certum Partner Point überlassen werden, während der andere Satz mitgenommen werden sollte.

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Helpline:

E-Mail: biuro@e-centrum.eu,

jpk@e-centrum.eu

Tel.: +48 58 333 1000 oder +48 58 500 8000

 

Nachfolgend sind die vorgeschlagenen Sätze für die elektronische Signatur aufgeführt:

 

 

 

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